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orleanz at post
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Получил официальное уведомление, что все граждане ЕС могут перемещаться и рабротать свободно, а граждане Румынии и Болгарии могут перемещаться, а работать - только по разрешению.
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bislang mussten EU-Bürger, die hier tätig werden wollten, eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung vorlegen.
Infolge einer Gesetzesänderung wurde das Freizügigkeitsgesetz/EU insofern geändert, dass u.a. die Regelung zur Ausstellung einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht gestrichen wurde. Damit benötigen EU-Bürger keinen besonderen Nachweis mehr über ihr Freizügigkeitsrecht. Unionsbürgern wird insofern ab dem 29.01.2013 keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt. Die Anmeldung des Aufenthalts beim Einwohnermeldeamt ist ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zum Arbeitsmarkt, so dass für EU-Bürger keine Erlaubnis mehr zur Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Hierzu gilt jedoch eine Ausnahme: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien gelten bis zum 31.12.2013 weiterhin Ausnahmeregelungen dahingehend, dass diese vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis, Arbeitsberechtigung oder ggf. Bescheinigung über zustimmungsfreie Beschäftigung benötigen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Viele Grüße,
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Получил официальное уведомление, что все граждане ЕС могут перемещаться и рабротать свободно, а граждане Румынии и Болгарии могут перемещаться, а работать - только по разрешению.
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bislang mussten EU-Bürger, die hier tätig werden wollten, eine sog. Freizügigkeitsbescheinigung vorlegen.
Infolge einer Gesetzesänderung wurde das Freizügigkeitsgesetz/EU insofern geändert, dass u.a. die Regelung zur Ausstellung einer Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht gestrichen wurde. Damit benötigen EU-Bürger keinen besonderen Nachweis mehr über ihr Freizügigkeitsrecht. Unionsbürgern wird insofern ab dem 29.01.2013 keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr ausgestellt. Die Anmeldung des Aufenthalts beim Einwohnermeldeamt ist ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zum Arbeitsmarkt, so dass für EU-Bürger keine Erlaubnis mehr zur Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Hierzu gilt jedoch eine Ausnahme: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien gelten bis zum 31.12.2013 weiterhin Ausnahmeregelungen dahingehend, dass diese vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis, Arbeitsberechtigung oder ggf. Bescheinigung über zustimmungsfreie Beschäftigung benötigen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Viele Grüße,